Meterkonvention

Deutsches Reichsgesetzblatt vom 5. September 1876: Internationale Meterkonvention. Vom 20. Mai 1875.

Die Internationale Meterkonvention, in der Schweiz Metervertrag, ist ein am 20. Mai 1875 geschlossener internationaler Vertrag, in dem die 17 Unterzeichnerstaaten[1] „vom Wunsche geleitet, die internationale Einigung und die Vervollkommnung des metrischen Systems zu sichern“ die Errichtung und Finanzierung einiger Institutionen vereinbarten – der ersten internationalen wissenschaftlichen Institutionen überhaupt.[2] Zudem wurde die Herstellung von Normalen (Urmeter und Urkilogramm) für die Maßeinheiten „Meter“ und „Kilogramm“ beschlossen. Eine Verpflichtung zur Übernahme des metrischen Systems durch die Unterzeichner-Staaten ist im Vertrag nicht enthalten.

Der Inhalt des Vertrages wurde 1921 bei der 6. CGPM (Conférence générale des poids et mesures) einer Revision unterzogen. Dabei wurde die Zuständigkeit auf elektromagnetische Einheiten und physikalische Konstanten erweitert.[3] Derzeit (17. April 2023) sind 64 Staaten Vertragspartei der Meterkonvention.[4] Daneben hat die CGPM noch „assoziierte Mitgliedstaaten“,[5] die sich nicht in vollem Umfang an der Finanzierung beteiligen und nicht stimmberechtigt sind. 1960 wurde das Internationale Einheitensystem (SI) eingeführt. Der Unterzeichnung wird seit dem Jahre 2000 jährlich am 20. Mai, dem Tag des Messens, gedacht.

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