Nichtregierungsorganisation

Eine Nichtregierungsorganisation (NRO; englisch Non-governmental organization, NGO) oder auch nichtstaatliche Organisation ist ein zivilgesellschaftlich zustande gekommener Interessenverband, der nicht durch ein öffentliches Mandat legitimiert ist[1] und teils staatlich finanziert wird. Die Weltbank definiert NROs als private Organisationen, die durch ihre Aktivitäten versuchen, Leid zu mindern, die Interessen der Armen in der Öffentlichkeit zu vertreten, die Umwelt zu schützen, grundlegende soziale Dienste zu leisten oder Aktionen für Entwicklungsvorhaben zu initiieren. Diese Begriffsbestimmung wurde bewusst unscharf gewählt, da sich NROs aller denkbaren Aufgaben annehmen können.[2]

Der englische Begriff non-governmental organization wurde einst von den Vereinten Nationen (UNO) eingeführt, um Vertreter der Zivilgesellschaft, die sich an den politischen Prozessen der UNO beteiligen, von den staatlichen Vertretern abzugrenzen; non-governmental bedeutet dabei „nichtstaatlich“ im Sinne von „staatsunabhängig“, „regierungsunabhängig“. Heute wird der Begriff von und für nichtstaatliche Vereinigungen benutzt, die sich insbesondere sozial- und umweltpolitisch engagieren, und zwar unabhängig von einer Beziehung zur UNO.[3] Zu den bekanntesten und größten internationalen Organisationen zählen beispielsweise im Bereich Umweltschutz Greenpeace und World Wildlife Fund, bei den Menschenrechten Amnesty International und Human Rights Watch, in der Korruptionsbekämpfung Transparency International und Internet Corporation for Assigned Names and Numbers für neue Technologien.[4]

Einerseits wird eine NRO (engl. NGO), die weltweit aktiv ist, als internationale Nichtregierungsorganisation (INGO) bezeichnet; andererseits wird INGO vom Europarat für die Gemeinschaft der national-tätigen NRO mit ihren europäischen Partner-NROs benutzt, die Teilnehmerstatus bei der Konferenz der internationalen Nichtregierungsorganisationen haben (vgl. NRO-Bewerbung für einen Teilnahme-Status beim Europarat).[5]

  1. Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), abgerufen am 29. April 2017.
  2. Ulrich Köhler (Hrsg.), Heiko Feser (Autor): Die Huaorani auf den Wegen ins neue Jahrtausend. (= Ethnologische Studien, Band 35). Institut für Völkerkunde der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, veröffentlicht bei LIT Verlag, Münster, 2000, ISBN 3-8258-5215-6, S. 412. Siehe auch die Definition hierzu in Artikel 1 Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen des Europarates.
  3. Norbert Götz: Reframing NGOs: The Identity of an International Relations Non-Starter. In: European Journal of International Relations. Band 14, Nr. 2, 2008, S. 231–258.
  4. A. Puttler: Globalisierung als Topos. In: Handbuch des Staatsrechts. Band XI: Internationale Bezüge. C. .F. Müller, 2013, ISBN 978-3-8114-4511-6, S. 351.
  5. Participatory status. At a glance / How to apply (deutsch Teilnahme-Status. Auf einen Blick / Wie geht eine Bewerbung). In: Nichtregierungsorganisationen. Europarat, Demokratie, 2014, abgerufen am 3. August 2015 (englisch): „Artikel 1 der Euroraratssatzung (deutsch) und Resolution Res(2003)8

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