Weltraumvertrag

Der Weltraumvertrag – offizieller Langtitel: Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper – wurde am 27. Januar 1967 auf Basis der Erklärung der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 1963 zu den Rechtsgrundsätzen hinsichtlich der Tätigkeiten im Weltraum vereinbart.

Der Vertrag trat am 10. Oktober 1967 in Kraft, für die Schweiz am 18. Dezember 1969[1] und für die Bundesrepublik Deutschland am 10. Februar 1971.[2] Bis Juli 2020 haben 110 Staaten den Weltraumvertrag ratifiziert, darunter fast alle Staaten, die gegenwärtig Aktivitäten im Weltraum betreiben.[2]

Dem Vertrag waren jahrelange Verhandlungen im UN-Ausschuss für die friedliche Nutzung des Weltraums (Committee on the Peaceful Uses of Outer Space, COPUOS) vorausgegangen,[3] der als ständiger Ausschuss den Rechtsstatus des Vertrages und die Nutzungsrechte regelt.

  1. Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschliesslich des Mondes und anderer Himmelskörper. In: fedlex.admin.ch. Abgerufen am 21. Januar 2024.
  2. a b Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen: Disarmament Treaties Database: Outer Space Treaty. Abgerufen am 6. Juli 2020.
  3. Monika Köpcke: 50 Jahre Weltraumvertrag: Der Weltraum ohne Kriege Deutschlandfunk, 27. Januar 2017

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