Kassenbuch

Historisches Papier-Kassenbuch, Naoum Dedo, Leipzig (1872–1875), Seite 4 und 5.

Das Kassenbuch ist im Rechnungswesen ein Hauptbuch, das sämtliche Barzahlungsvorgänge (Bareinzahlungen, Barauszahlungen, Einlagen und Entnahmen) eines Unternehmens beinhaltet und zur Ermittlung des Kassenbestands dient. Ein Kassenbuch muss immer dann geführt werden, wenn ein Steuerzahler zur doppelten Buchhaltung verpflichtet ist und die Einnahmenüberschussrechnung nicht ausreicht. Davon betroffen sind in jedem Fall der Handel und unter bestimmten Bedingungen auch die Landwirtschaft und das Gewerbe.


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